BotQueens, Innsbruck am 1.11.2020
Die nachstehenden Bedingungen (die “Allgemeinen Vertragsbedingungen”) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die “Software”), die von BotQueens (eine Marke von Uwe Pfefferkorn | Pfefferkorn Digital aus Innsbruck) genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden.
Gegenstand des Vertrages sind:
Individuelle für den Kunden entwickelte Softwareprogramme oder Programmteile sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn BotQueens diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB von BotQueens.
BotQueens räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten und zur Verfügung gestellten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von BotQueens genutzten Hostingproviders zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu “reverse engineeren”, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
Der Kunde erkennt hiermit BotQueens als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. BotQueens Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen (Updates, Upgrades) der Software, die von BotQueens dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.
Der Kunde erkennt hiermit BotQueens Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Hostingproviders von BotQueens gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von BotQueens jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von BotQueens besteht.
Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist BotQueens berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. BotQueens behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
3.4. Vertragsdauer und Kündigung
Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen.
BotQueens ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.
BotQueens behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von BotQueens an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt BotQueens dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.
BotQueens stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
BotQueens führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Eine Wiederherstelloungsprozedur ist nur bei Fehlern der Software und zur Sicherung des Lieferbetriebes der Software vorgesehen und maximal für 24 Stunden rückwirkend möglich. Kundendaten (erneuerte Speisekarten) können dabei verloren gehen und müssen vom Kunden selbst wieder hergestellt werden..
Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Hostingproviders am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die BotQueens als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung, für Updates und zur Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch BotQueens zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. BotQueens gewährleistet jedoch, dass die unter www.botqueens.com genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von BotQueens beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. BotQueens kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern.
Insbesondere kann BotQueens zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn BotQueens eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.
Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von BotQueens behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat BotQueens, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann BotQueens eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
BotQueens gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen BotQueens stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von BotQueens außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 100.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 50.000 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von BotQueens keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt BotQueens keine Haftung.
Für die SaaS-Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden je nach Vereinbarung über diesen vereinbarten Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
Zahlungen erfolgen per Lastschrift, Kreditkartenclearing oder auf Rechnung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber BotQueens Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von BotQueens schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen.
Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden BotQueens und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
BotQueens weist den Kunden gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
Erfüllungsort ist Innsbruck/Tirol. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Innsbruck/Tirol. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn Vertragslücken offenbar werden sollten.
Innsbruck, 1.11.2020
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Phone: +43 664 8564628
Email: office@botqueens.com
Address: Anton Rauch Straße
A-6020 Innsbruck
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